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Hinweis der Landesspolizeidirektion/ Verkehrsabteilung Lernunterlagen „Schutz für Kinder“

Durch die Fa. „Schutz für Kinder“ werden Lernunterlagen unaufgefordert an Schulen zugestellt, die durch lokale Unternehmer und Gewerbetreibende finanziert wurden. Auf die Information der BD vom 20.01.2022 (GZ: 570008/0001-PA-Päd/2022) darf verwiesen werden. Es ergeht die Empfehlung diese unverlangt zugesandten Lieferungen zur Abholung aufzubewahren und nicht der Entsorgung zuzuführen, um eventuell behauptete zivilrechtliche Ansprüche des Versenders (insbesondere die Herausgabe des behaupteten Warenwertes) abzuwehren.

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Parteienverkehr

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Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
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