Suche

Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen (Evaluierung) ist ein ganz wesentliches Instrument der Prävention und eine gesetzliche Verpflichtung. Die Sicherheitsfachkräfte verfügen in diesem Bereich über große Erfahrung und führen die Evaluierungen und Folgeevaluierungen an den einzelnen Schulstandorten durch.
Der Dienstgeber hat die für die Sicherheit und Gesundheit der Bediensteten bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung anzuwenden. Insbesondere sind dabei zu berücksichtigen:

  1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte,
  2. die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmittel,
  3. die Verwendung von Arbeitsstoffen,
  4. die Gestaltung der Arbeitsplätze,
  5. die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken,
  6. die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorgansiation und
  7. der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Bediensteten.

In jeder Schule liegt ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SG-Dokument) auf.

Remote Support

 Wenn man mal Hilfe braucht -hier geht es zum BD-Quicksupport

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.