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Willkommen bei der Bildungsdirektion für Salzburg
Junior Plus-Kurse
Salzburger Talenteförderung beginnt in der Volksschule
Schulübergreifende Volksschul-Angebote in der Bildungsdirektion Salzburg
Junior Plus-Kursangebote stehen Volksschüler/innen offen, die in der näheren Umgebung der veranstaltenden Volksschule ihren Wohnsitz haben. Das besondere Interesse bzw. die besondere Begabung des Kindes ist vom Lehrpersonal bzw. von der Direktion der Stammschule zu bestätigen. In der Regel umfasst der Junior Plus-Kurs 2 Wochenstunden. Ein Transport vom Wohnort zum Kursort und retour wird NICHT angeboten.
Anmeldevorgang
Die Anmeldefrist für die Junior Pluskurse im Schuljahr 2025/26 beginnt am Montag, den 16.09.2025 und endet am Freitag, den 20.09.2024. Die Kurse starten in der 3.Schulwoche. Anmeldungen erfolgen durch eine/n Erziehungsberechtigte/n per E-Mail bei der Schulleitung der veranstaltenden Schule.
Beispiel für einen Anmeldevorgang
Sie als Erziehungsberechtigte/r eines Volksschulkindes wohnen mit Ihrem Kind in Bad Hofgastein. Ihre Tochter / ihr Sohn besucht die Volksschule Bad Hofgastein und interessiert sich für das Theaterspiel. Sie können nun die Schulleitung der Volksschule Dorfgastein per E-Mail () kontaktieren, um den wöchentlichen Termin für den Kurs „Theater für Kinder“ zu erfahren. Wenn der Termin für Sie und Ihr Kind passt und ein privater Transport möglich bzw. eine Öffi-Fahrt zumutbar ist, können Sie unter Angabe einer Mail-Adresse (von Klassenlehrer/in bzw. Direktion der Stammschule zwecks Bestätigung von Interesse bzw. Begabung) die Anmeldung per Mail (wieder unter ) vornehmen. Nach Rückmeldung durch die Direktion kann Ihr Kind ab der 3.Schulwoche am Kurs in Dorfgastein kostenlos teilnehmen.
Junior Plus-Kurse - Angebote 2025/26
Rechnungen
Rechnungen betreffend die Bildungsdirektion Sbg. landesseitig (UID-Nr. ATU36796400), das bedeutet,
- beauftragt von der Abteilung Präs/2 Budget, Wirtschaft und Recht bzw.
- dem Referat Präs/2b Berufsschulen bzw.
- der Abteilung Präs/4 Personal Landeslehrpersonen
sind ausschließlich als E-Mail an zu übermittelt.
Wichtig bei der Übermittlung der Rechnung ist:
- Rechnungsbestandteile gemäß UStG §11 (1) 3 (siehe Musterrechnung.pdf)
- immer nur eine Rechnung (samt Beilagen) pro E-Mail
- Übermittlung ausschließlich in pdf-Format
- Keine Zusatzhinweise im E-Mail
Rechnungen betreffend die Bildungsdirektion Sbg. bundesseitig (UID-Nr. ATU38519509), das bedeutet,
- beauftragt vom Referat Präs/2a Budget, Kosten- und Leistungsmanagement Bund
- oder inhaltlich eine Höhere Schule (AHS, BHS, BafEp) betreffend,
sind seit 2014 ausschließlich als e-Rechnung an den Bund einzubringen. Alle näheren Informationen finden Sie auf der Website www.erechnung.gv.at/erb.
Wichtig für die Übermittlung der e-Rechnung ist:
- Die Auftragsreferenz U28
- Lieferantennummer (falls keine eigene bekannt): 16000080
Amtssignatur
Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken in der Bildungsdirektion Salzburg
Die Bildungsdirektion Sbg. bietet den Empfänger/innen von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der Bildungsdirektion. Sbg. folgende Möglichkeiten einer Echtheitsprüfung:
- Postalische Zusendung an die Einlaufstelle der Bildungsdirektion Sbg.
oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Einlaufstelle.
Die Adresse der Einlaufstelle der Bildungsdirektion Salzburg lautet:
Bildungsdirektion Salzburg
Mozartplatz 8-10
5010 Salzburg - Zusendung mittels Fax an die Einlaufstelle der Bildungsdirektion Sbg.
F: +43 662 8083-1099 - Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die
Mailadresse der Einlaufstelle:
Der/Die Sachbearbeiter/in prüft, ob es sich bei dem Dokument um die richtige Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung.
Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."
Hinweis: Ein Ansuchen um Verifizierung hemmt nicht den Fristenlauf!
Amtssignatur - Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Die Bildungsdirektion Salzburg verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Geändert am 02.01.2019
Datenschutzerklärung
der Bildungsdirektion Salzburg gemäß Art 12 ff DSGVO
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Datenschutz ist der Bildungsdirektion Salzburg ein wichtiges Anliegen. Personenbezogene Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der österreichischen Rechtslage verarbeitet.
Datenschutz wird in der Bildungsdirektion Salzburg aktiv betrieben. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden datenschutzrechtlich geschult und verarbeiten Daten verantwortungsvoll im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen.
Als öffentliche Einrichtung handelt die Bildungsdirektion Salzburg entsprechend dem verwaltungsrechtlichen Legalitätsprinzips, d.h. dass die Verwaltung auf österreichischem und europäischem Recht beruht. So sind die geltenden Normen auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Dauer meist die relevante Rechtsgrundlage (Art 6 bzw. 9 DSGVO). Im konkreten Einzelfall kommt aber auch ein Vertrag oder eine sonstige rechtliche Verpflichtung in Betracht. Soweit Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, so ist diese die Grundlage wie auch die Grenze für die diesbezüglichen Tätigkeiten.
Der Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ebenso durch die österreichische und europäische Rechtslage bestimmt und orientiert sich an den gesetzlichen Aufgaben der Bildungsdirektion Salzburg.
In der Regel werden personenbezogene Daten durch die Bildungsdirektion Salzburg nicht in Drittländer übermittelt bzw. automatisierte Entscheidungsfindungen getroffen. Ausnahmen basieren auf gesetzlicher Grundlage.
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO ist die Bildungsdirektion Salzburg.
Kontaktdaten:
Bildungsdirektion Salzburg
Mozartplatz 8 - 10
5020 Salzburg
+43 662 8083-0
Fax: +43 662 8083-1099
Die Datenschutzbeauftragten der Bildungsdirektion Salzburg sind:
Atusa Weilhartner, BA BA MA
Brigitte Kürten
Sie erreichen Sie unter
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wir weisen darauf hin, dass zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers glaubhaft zu machen ist (mittels Handysignatur/Bürgerkarte oder Kopie von Reisepass oder Personalausweis). Zur Ermöglichung einer raschen und zielführenden Auskunft ersuchen wir Sie im Sinne der Mitwirkungspflicht, möglichst konkrete Angaben zu Ihrer Identität sowie Ihrem Ansuchen zu machen. Sie können sich auch auf einzelne Informationen oder Verarbeitungsvorgänge beziehen.
Die Bildungsdirektion Salzburg kann naturgemäß über jene Daten Auskunft erteilen, die er als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher verarbeitet. Bitte wenden Sie sich daher etwa bei Fragen über Verarbeitungen an Schulen an die jeweilige Einrichtung.
Kontaktadressen aller österreichischen Schulen finden Sie im Schulverzeichnis: www.schulen-online.at
Das Recht auf Auskunft kann in Einzelfällen entsprechend der geltenden Rechtslage eingeschränkt sein.
Bitte richten Sie ihr Auskunftsersuchen an
Die Bildungsdirektion Salzburg beantwortet Ihr Ersuchen um Auskunft gemäß Art 15 DSGVO so rasch wie möglich binnen eines Monats ab Eingang. Ist die Erledigung des Antrages komplex und liegen mehrfache Anträge vor, kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden. In diesem Fall informieren wir Sie entsprechend. Um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich Ihnen zur Verfügung gestellt werden, wird die Zustellung der Auskunft in der Regel zu eigenen Handen (RSa-Brief) erfolgen.
Weitere Betroffenenrechte (Art. 16 ff DSGVO)
Auch zur Geltendmachung der weiteren Betroffenenrechte im Wirkungsbereich der Bildungsdirektion Salzburg im Sinne der DSGVO wie Berichtigung, Löschung etc. wenden Sie sich bitte an
Bitte beachten Sie dabei, dass diese Rechte in Einzelfällen entsprechend der geltenden Rechtslage eingeschränkt sein können.
Beschwerdemöglichkeit
Wenn Sie sich in ihren Datenschutzrechten verletzt erachten, wenden Sie sich bitte an . Zudem haben Sie gemäß DSGVO die Möglichkeit der Beschwerde an die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde. Das ist in Österreich die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).
Impressum
Für den Inhalt verantwortlich:
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5010 Salzburg
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Fax: +43 662 8083-1099
Redaktion:
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Administration:
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Technische Umsetzung:
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Erklärung der grundlegenden Richtung des Mediums:
Die Webseite der Bildungsdirektion Salzburg versteht sich als ein Medium für alle an Bildung und Schule Interessierten und Beteiligten.
Personenbezogene Bezeichnungen auf dieser Homepage gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
Die Bildungsdirektion Salzburg stellt ab 1.1.2020 die unter Kontakt zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen zur Wahrnehmung des „Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde" gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten oder Einrichtungen für einen elektronischen Verkehr mit der Bildungsdirektion Salzburg, die nicht in dieser Liste angeführt sind, ist nicht zulässig.
Elektronische Antragstellung:
Für eine elektronischen Antragstellung stellt die Bildungsdirektion Salzburg auf ihrer Website unter Formulare - Bildungsdirektion Salzburg (bildung-sbg.gv.at) Online-Formulare zur Verfügung.
Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation: Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragsteller/innen an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.
Elektronische Zustellung: Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Bildungsdirektion Salzburg erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at, für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.
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Zahlverständnis: Diagnostische Aufgaben im Zahlenraum 20
Aufgabe 1
Eine Menge Würfel, die nicht gezählt wurde liegt auf dem Tisch.
„Lege diese Würfel so, dass du leicht sehen kannst, wie viele es sind, ohne dass du jeden zählen musst.“
„Woran kannst du leicht sehen, wie viele es sind?“
Wie gliedert das Kind spontan die Menge? In Fünfergruppen, oder andere Gruppierung?
Wie begründet das Kind, dass es das besser sehen kann
Zählt das Kind anhaltend oder formt es Ziffern mit den Würfeln
Aufgabe 2
„Welche Zahlen kannst du mit deinen Fingern zeigen?“
„Kannst du auch .... (7, 6, 9) mit deinen Fingern zeigen?“
“Kannst du die Zahl auch anders zeigen?“
„Darf man 6 auch so zeigen (3 Finger und 3 Finger)?“
„Wie viele Finger zeige ich, wie viele muss ich noch strecken, dass es 10 sind?“
Fingerbilder simultan oder sukzessiv?
Akzeptiert es Nicht-Standard-Bilder als Zahlendarstellungen. (starre Muster oder Anzahl von Elementen)
Aufgabe 3
Mehrere Würfelbild - Kärtchen von 1 bis 5 liegen auf dem Tisch
„Lege aus diesen Kärtchen ein Muster, das 4 (7, 9, 13) Punkte hat.“
„Kannst du das Muster noch auf andere Weise legen?“
Eins mehr / eins weniger.
„Wie heißt die Zahl die um 1 mehr als 6 ist“
„3 und 3 sind? Weißt du auch wie viel 3+4 sind?“
Die Zahlen 5 und 10 als Teil einer Zahl
Aufgabe 4
Gegliederte Zahldarstellung auf dem Tisch
O O
O
O O
O O
O
O O
O
O
O
“Wenn du 10 (5, 8) Würfel wegnimmst,
wie viele Würfel bleiben übrig?“
Aufgabe 5
Zu einer analogen Darstellung von z.B. 16 legt man dem Kind Rechenaufgaben vor:
16 -6, 10 + 6, 16 – 10, 5 + 11
„Rechne diese Aufgaben, wenn du das Ergebnis nicht weißt, kannst du das Bild zu Hilfe nehmen.“
Aufgabe 6
Kann das Kind die mündlichen Textaufgaben aufgrund seines Wissens über die Zusammensetzung der Zahl spontan lösen?
„Franz hat 17 Bonbons. In der einen Tasche hat er 10, wie viel hat er in der anderen Tasche?“
„Lisa hat 10 Bonbons in der einen Tasche, in der anderen hat sie 5. Wie viel hat sie zusammen?“
„Tom hat 19 Bonbons. Er gibt 10 davon einem Freund, wie viele bleiben ihm übrig.“
„Lisa hat 4 Bonbons. Gestern hatte sie noch 14, wie viele hat sie inzwischen gegessen?“

