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Im Zusammenhang mit einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle im Bereich der Pflichtschulen an der Bildungsdirektion Salzburg kann der Antrag online bei der Bildungsdirektion für Salzburg eingebracht werden.

Der Antrag wird online beim EAP oder bei der Bildungsdirektion für Salzburg (siehe unter Rubrik "Zuständige Stelle") eingebracht. Die Bildungsdirektion für Salzburg prüft den Antrag und entscheidet mit Bescheid innerhalb von vier Monaten ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen.

E-Formular

Ansuchen um Einleitung eines Anerkennungsverfahrens von Lehramtsausbildungen für Allgemeinbildende Pflichtschulen aus dem Bereich der EU-EWR-Schweiz (amtsweg.gv.at)

Im Zuge des Verfahrens wird die Gleichwertigkeit von im Herkunftsstaat erworbener Qualifikationen und Abschlüssen geprüft.

Die Kosten der Bearbeitung eines Antrages auf Diplomanerkennung werden gesondert mitgeteilt. Diese bestehen in den Barauslagen, welche der Bildungsdirektion für Salzburg durch die Einholung eines erforderlichen Lehramtsausbildungs-Vergleichsgutachtens durch einen nichtamtlichen Sachverständigen erwachsen (Diese belaufen sich in der Regel auf ca. € 158,- für die Anerkennung für eine Schulart. Für die Anerkennung einer weiteren Schulart erhöhen sich diese Kosten um jeweils bis zu € 150,-). Im Zuge des Diplomanerkennungsverfahrens kann eine Eignungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang vorgeschrieben werden. Überdies ist mit Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 sowie mit Landesverwaltungsabgaben nach dem Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz 1969 im Zusammenhang mit der Bescheidausstellung zu rechnen (diese belaufen sich insgesamt in der Regel auf ca. € 195,70).

Auch nach erfolgter Anerkennung einer im Herkunftsstaat erworbenen Lehramtsausbildung hat der/die Bewerber/in keinen Anspruch auf eine Planstelle. Eine Anstellung kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Stellen erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Bewerber/innen mit nicht deutscher Muttersprache, sofern nicht das Lehramt im deutschsprachigen Raum erworben wurde, der Nachweis des Sprachniveaus GeRS-Level C1 erfolgen muss, bevor eine Anstellung erfolgen kann.

Das folgende Infosheet kann als Ratgeber für Angebote in Salzburg herangezogen werden.

Infosheet Deutsch Lernen in Salzburg (550.5 KB)

Ein Bewerbungsformular um Anstellung im Salzburger Pflichtschuldienst finden Sie unter folgendem Link.

Bewerbung um Anstellung (350.09 KB)

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Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

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