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Informationsbroschüre für Neulehrerinnen und Neulehrer im Pflichtschulbereich:

Informationsbroschüre für Neulehrerinnen und Neulehrer Pflichtschule

 

APS (Allgemeinbildende Pflichtschulen):

Für die Arbeit im Pflichtschulbereich ist ein Lehramtsstudium (Bachelor und Master) an der Pädagogischen Hochschule für die Primarstufe oder an einer Universität für die Sekundarstufe nötig. (Möglicher Schwerpunkt Sonderpädagogik)

Volksschullehrerin/Volksschullehrer Bis zu 22 Stunden Unterricht (Vollanstellung) für die Arbeit mit Kindern von 6-10 Jahren 

Zusätzliche Aufgaben/Verpflichtungen: u.a.

  • Vorbereitung, Nachbereitung
  • Konferenzen
  • Elterngespräche, -sprechtage
  • Qualifizierte Beratung
  • ....

Je nach Zusatzqualifikation weitere Tätigkeiten möglich

Freie Zeiten:

  • Herbstferien
  • Weihnachtsferien
  • Semesterferien
  • Osterferien
  • Pfingstferien
  • Sommerferien (erste und letzte Ferienwoche Erreichbarkeit im Inland)
Mittelschullehrerin/Mittelschullehrer Bis zu 22 Stunden Unterricht (Vollanstellung) in einem oder 2 Fächern für die Arbeit mit Kindern von 10-14 Jahren
Lehrerin/Lehrer für die Polytechnische Schule oder Fachpraktiker/in mit Zusatzausbildung (Sh Berufsschule) Bis zu 22 Stunden Unterricht (Vollanstellung) in einem oder mehr Fächern für die Arbeit mit Kindern von 14-16 Jahren
Sonderschullehrerin/Sonderschullehrer Bis zu 22 Stunden Unterricht (Vollanstellung) in der Sonderschule als auch in der Integration in den VS, MS, PTS

Berufsschulen

An den Berufsschulen gibt es drei Fachgruppen. Je nach Fachgruppe ist eine unterschiedliche Berufsausbildung mit entsprechender Berufspraxis erforderlich:

Fachgruppe 1 (allgemein bildender und betriebswirtschaftlicher Unterricht): Fächerkanon von Angewandte Wirtschaftslehre, Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache Englisch und Politische Bildung
Reifeprüfung Handelsakademie oder Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis in Vollbeschäftigung, oder Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf mit anschließender Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung und eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis in Vollbeschäftigung nach der Lehrabschlussprüfung.

Fachgruppe 2 (fachtheoretischer Unterricht) je nach auszubildendem Lehrberuf, z.B. Elektrotechnik: Fächerkanon: Angewandte Mathematik, Elektrotechnik, Technologie, Spezielle Technologie, elektrotechnische Kommunikation, Laboratoriumsübungen, elektrotechnisches Projektlabor
Reifeprüfung Höhere technische Lehranstalt im Fachbereich Elektrotechnik und eine mindestens dreijährige elektrotechnische Berufspraxis in Vollbeschäftigung oder Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Elektrotechnik mit anschließender Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung und eine mindestens dreijährige elektrotechnische Berufspraxis in Vollbeschäftigung nach der Lehrabschlussprüfung.

Fachgruppe 3 (praktischer Unterricht) je nach auszubildendem Lehrberuf, z.B. Tischler: Praktikum, Fachpraktikum bzw. Holztechnisches Praktikum
Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tischler mit anschließender Meisterprüfung und eine mindestens sechsjährige facheinschlägige Berufspraxis als Tischler in Vollbeschäftigung.

FG 1 – allgemein bildender und betriebswirtschaftlicher Unterricht

Mind. 22 Stunden bei Vollbeschäftigung, es sind
mehrere Fächer zu unterrichten

Zusätzliche Aufgaben/Verpflichtungen: u.a.

  • Vor- und Nachbereitung jeder Unterrichtseinheit
  • Konferenzen
  • Eltern- und Lehrberechtigtengespräche
  • Qualifizierte Beratung
  • ....

Je nach Zusatzqualifikation weitere Tätigkeiten möglich

Freie Zeiten:

  • Weihnachtsferien
  • Semesterferien
  • Osterferien
  • Pfingstferien
  • Sommerferien (erste und letzte Ferienwoche Erreichbarkeit im Inland)
FG 2 – fachtheoretischer Unterricht

Mind. 22 Stunden bei Vollbeschäftigung, es sind
mehrere Fächer zu unterrichten

FG 3 – praktischer Unterricht Mind. 22 Stunden bei Vollbeschäftigung, Praxis
Kontakt – Erstinformation - Servicestelle

Kommissärin Myroslava Mashkarynets, BEd 
+43 662 8083-1062
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Zuständige Abteilung in der Bildungsdirektion

Abteilung Präs 4 - Personal Landeslehrpersonen 

Remote Support

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Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

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