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Mit BGBl. II Nr. 126/2024 wurde die „Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024“ kundgemacht. Gemäß § 18 der Schulordnung 2024 tritt diese Verordnung mit 1. September 2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung, BGBl. Nr. 373/1974, in der Fassung BGBl. II Nr. 256/2020, außer Kraft.

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