Suche

Anzeige:

(ausgenommen Externistenprüfungen im Rahmen des häuslichen Unterrichtes

gemäß § 42 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 iVm § 1 Abs. 1 Z. 1 bis 3 der Externistenprüfungsverordnung, BGBl. Nr. 362/1979, jeweils in der geltenden Fassung

Infoblatt
 129.85 KB
 27.09.2022

Remote Support

 Wenn man mal Hilfe braucht -hier geht es zum BD-Quicksupport

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at