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Das "AVOS-Bedarfsorientierte Sprachscreening" im Schuleingang (Vorschulstufe und 1. Schulstufe) umfasst nur jene Kinder, die noch kein Screening hatten und keine logopädische Therapie und/oder medizinische Diagnose aufweisen. Bitte melden Sie daher nur diese Kinder. Eine zusätzliche/erneute Abklärung ist für eine Bedarfsmeldung nicht erforderlich. Die Zuständigkeit von AVOS umfasst ausschließlich das Screening und etwaige Rückfragen zum Ergebnis.

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