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Der Antrag kann online beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingebracht werden. Diplomanerkennungsverfahren für Bundeslehrpersonen (bmbwf.gv.at) Informationen des BMBWF zum Diplomanerkennungsverfahren für Bundeslehrkräfte finden Sie dort.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung prüft den Antrag und entscheidet mit Bescheid innerhalb von vier Monaten ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Bei Ausbildungsnachweisen, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz (Drittstaat) ausgestellt wurden, ist ein Antrag auf Nostrifizierung bei einer Universität einzubringen.

Im Zusammenhang mit einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle an der Bildungsdirektion Salzburg kann der Antrag auch online bei der Bildungsdirektion für Salzburg eingebracht werden.

E-Formular

Anerkennungsverfahren von Lehramtsausbildungen für Höhere Schulen (AHS und BMHS) aus dem Bereich der EU-EWR-Schweiz (amtsweg.gv.at)

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Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
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