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Quereinstieg
Allgemeine Informationen
Der Quereinstieg NEU ist seit dem 01.09.2022 mit Ausnahme von Anstellungen für den Bereich der Volksschulen möglich. Mit Schuljahr 2024/25 (BGBl. I Nr. 143/2024) wurde der Quereinstieg mit entsprechenden Voraussetzungen auf die Verwendung im Sonderschulunterricht ausgeweitet. Quereinsteiger/innen, die den dreistufigen Zertifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, werden gleichrangig zu jenen Bewerber/innen mit Lehramtsstudium behandelt.
Achtung: Der Bewerbungsprozess ab Herbst 2026 für die Zertifizierung zum Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung erfolgt „bedarfsorientiert“ – siehe Schritt 2 „Vorregistrierung und Bedarfseinschätzung der Bildungsdirektion (BD)“ sowie FAQs. Weitere Informationen finden Sie unter Als Quereinsteigerin/ Quereinsteiger einsteigen! - KLASSE JOB
Information der PH zum Berufseinstieg
Allgemeinbildung Sekundarstufe
Informationen zum Quereinstieg für den Bereich Allgemeinbildung in der Sekundarstufe I + II
Inklusive Pädagogik
Informationen zum Quereinstieg im Bereich Inklusive Pädagogik
Volksschule
Informationen zum Quereinstieg im Bereich Volksschule
