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Der Quereinstieg NEU ist seit dem 01.09.2022 mit Ausnahme von Anstellungen für den Bereich der Volksschulen möglich. Mit Schuljahr 2024/25 (BGBl. I Nr. 143/2024) wurde der Quereinstieg mit entsprechenden Voraussetzungen auf die Verwendung im Sonderschulunterricht ausgeweitet. Quereinsteiger/innen, die den dreistufigen Zertifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, werden gleichrangig zu jenen Bewerber/innen mit Lehramtsstudium behandelt.

Achtung: Der Bewerbungsprozess ab Herbst 2026 für die Zertifizierung zum Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung erfolgt „bedarfsorientiert“ – siehe Schritt 2 „Vorregistrierung und Bedarfseinschätzung der Bildungsdirektion (BD)“ sowie FAQs. Weitere Informationen finden Sie unter Als Quereinsteigerin/ Quereinsteiger einsteigen! - KLASSE JOB

Unterlagen können im Portal Bewerbung-Online (https://bewerbung.bildung.gv.at) unter „Mein Profil“ vorbereitet und ab Herbst 2026 hochgeladen werden. Erforderliche Dokumente für das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg (EV-QE)

Kontakt Zertifizierungskommission Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung:  

Voraussetzungen für den Quereinstieg NEU sind der Abschluss eines fachlich geeigneten Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 180 ECTS (Bachelorniveau) oder der Abschluss eines fachlich geeigneten Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 240 ECTS (Masterniveau). Zusätzlich ist eine nach dem Erwerb des Bachelor- oder Diplomgrades der abgeschlossenen Hochschulbildung zurückzulegende, dreijährige, fachlich geeignete Berufspraxis und eine berufsbegleitende Absolvierung einer pädagogisch-didaktischen Ausbildung innerhalb von 8 Jahren (Dienstrechtsnovelle von 5 auf 8 Jahre erstreckt) im Umfang von 60 (bei Vorliegen eines Hochschulstudiums auf Masterniveau) oder 90 ECTS (bei Vorliegen eines Hochschulstudiums auf Bachelorniveau) nachweislich erforderlich. Hinweis:

  • Das Erfordernis der oben genannten Berufspraxis wird durch eine berufliche Tätigkeit erfüllt, für die die abgeschlossene Hochschulbildung eine geeignete Qualifikation dargestellt hat.
  • Bei Verwendung in der Allgemeinbildung können bis zu zwei Jahre der geforderten Berufspraxis auch durch eine lehramtliche Verwendung erfüllt werden.

Sie erhalten weitere Informationen unter dem Link: klassejob.at

Informationsunterlagen:

Berufseinstieg – Quereinstieg Allgemeinbildung – Entgeltberechnung_2025

In vier Schritten zur Anstellung als Lehrperson

 

Erreichbarkeit

Bildungsdirektion Salzburg

Mozartplatz 8-10
Postfach: 530
5010 Salzburg

Tel: +43-662-8083-0 
Fax: +43-662-8083-1099

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