Der Quereinstieg NEU ist ab dem 01.09.2022 mit Ausnahme von Anstellungen für den Bereich der Volksschulen und der Sonderschulen möglich. Quereinsteiger/innen, die den dreistufigen Zertifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, werden gleichrangig zu jenen Bewerber/innen mit Lehramtsstudium behandelt.
Achtung: Registrierung ab dem 01.09.2025: Die Registrierung für den Quereinstieg ist ab dem 01.09.2025 nicht laufend möglich, sondern erfolgt im Rahmen eines Registrierungszeitraums. Weitere Informationen finden Sie unter Als Quereinsteigerin/ Quereinsteiger einsteigen! - KLASSE JOB
Sie haben noch Fragen? Eine Servicestelle ist eingerichtet: .
Ihre Unterlagen können Sie im Portal Bewerbung-Online (https://bewerbung.bildung.gv.at) unter „Mein Profil“ vorbereiten, damit zum Start der Registrierung alles bereit ist. Erforderliche Dokumente für das Eignungs-feststellungsverfahren für den Quereinstieg (EV-QE)
Kontakt Zertifizierungskommission Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung: bzw.
Voraussetzungen für den Quereinstieg NEU sind der Abschluss eines fachlich geeigneten Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 180 ECTS (Bachelorniveau) oder der Abschluss eines fachlich geeigneten Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 240 ECTS (Masterniveau). Zusätzlich ist eine nach dem Erwerb des Bachelor- oder Diplomgrades der abgeschlossenen Hochschulbildung zurückzulegende, dreijährige, fachlich geeignete Berufspraxis und eine berufsbegleitende Absolvierung einer pädagogisch-didaktischen Ausbildung innerhalb von 8 Jahren (Dienstrechtsnovelle von 5 auf 8 Jahre erstreckt) im Umfang von 60 (bei Vorliegen eines Hochschulstudiums auf Masterniveau) oder 90 ECTS (bei Vorliegen eines Hochschulstudiums auf Bachelorniveau) nachweislich erforderlich. Hinweis:
- Das Erfordernis der oben genannten Berufspraxis wird durch eine berufliche Tätigkeit erfüllt, für die die abgeschlossene Hochschulbildung eine geeignete Qualifikation dargestellt hat.
- Bei Verwendung in der Allgemeinbildung können bis zu zwei Jahre der geforderten Berufspraxis auch durch eine lehramtliche Verwendung erfüllt werden.
Ab dem Schuljahr 2023/24 wird vom BMB gemeinsam mit den Bildungsdirektionen eine Zertifizierungskommission zur Überprüfung der pädagogischen Eignung bei einer angestrebten Verwendung in einem allgemeinbildenden Unterrichtsgegenstand eingerichtet.
Der Nachweis über die pädagogische Eignung durch diese Zertifizierungskommission stellt dann bei einer angestrebten Verwendung in einem allgemeinbildenden Unterrichtsgegenstand ein Anstellungserfordernis dar und ist bis zum Auswahlverfahren vorzulegen.
Sie erhalten weitere Informationen unter dem Link: klassejob.at
Informationsunterlagen:
Berufseinstieg – Quereinstieg Allgemeinbildung – Entgeltberechnung_2025 (825.45 KB)
In vier Schritten zur Anstellung als Lehrperson (220.55 KB)
