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Schule und Recht
Externistenprüfung
Die mit dem Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Schulstufe oder einer Schulart sowie die mit der erfolgreichen Ablegung einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung, Diplomprüfung oder Abschlussprüfung verbundenen Berechtigungen können auch ohne vorhergegangenen Schulbesuch durch die erfolgreiche Ablegung einer entsprechenden Externistenprüfung erworben werden.
Auch der Nachweis des zureichenden Erfolges des häuslichen Unterrichts ist in Form einer Externistenprüfung über einzelne bzw. die betreffende Schulstufe abzulegen.
Ferner kann durch die Ablegung einer Externistenprüfung der Nachweis der Beherrschung des Lehrstoffes eines bestimmten Unterrichtsgegenstandes in einer bestimmten Schulstufe oder Schulart erbracht werden.
Dabei bleiben die Art der Prüfungsvorbereitung (Kurse, Abendschule oder Selbststudium) und auch die Wahl der Prüfungstermine dem Prüfling selbst überlassen.
Die Prüfung wird vor einer Kommission abgelegt.
Für die Zulassung zur Ablegung einer Externistenprüfung ist die Vorsitzende/der Vorsitzende der betreffenden Prüfungskommission zuständig.

Schule und Recht
Die verschiedensten Rechtsgrundlagen umschließen das schulische Alltagsgeschehen.
Aktuelle Verordnungen, Ausschreibungen, Informationen zum Sicherheitsordner sowie zur Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen stellen zum einen zentralen Inhalt dieser Seite dar, zum anderen finden sich auch wichtige Informationen und Links zum Schul- und Dienstrecht inkl. Informationen für die Induktionsphase und interessierte zukünftige Lehrer/innen unter dem Menüpunkt „Bewerbungen“ bzw. "Lehrer/in werden"
Datenschutz
Datenschutz für die digitale Schülerverwaltung
Sind Sie sicher? - Informationssicherheitin der öffentlichen Verwaltung
Datenschutzerklärung der BD Salzburg
Skatierungsfristen:
Erlass des Landesschulrates für Salzburg Teil 1 + Teil 2
Ansprechpartner/in:
Atusa Weilhartner, BA BA MA
Brigitte Kürten
Bildungsdirektion Salzburg
Mozartplatz 8 - 10
5020 Salzburg
Tel.: +43 662 8083-0
Fax: +43 662 8083-1099
E-Mail:
Dienstrecht
In den Personalabteilungen für Höhere Schulen (Bund) bzw. Allgemeinbildende Pflichtschulen und Berufsschulen (Land) werden alle dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Angelegenheiten der Bundes- und Landeslehrer/innen bearbeitet.
Kontakt:
Höhere Schulen/Bundesschulen:
Abteilung Präs/3
Allgemeinbildende Pflichtschulen und Berufsschulen/Landesschulen:
Abteilung Präs/4
Referat Präs/2b - Berufsschulen
Neues Dienstrecht
Informationen des Ministeriums
Erlass des BMBWF - Durchführungsbestimmungen pd - 23./24. Wochenstunde
Induktionsphase NEU/Mentoring AHS/BMHS
Information zur Induktionsphase NEU AHS/BMHS
Fort- und Weiterbildung INDUKTION NEU - PH Salzburg
Dienst-/Besoldungsrecht VB im Päd. Dienst - Durchführungsbestimmungen pd Induktionsphase (316 Byte)
Information zum Masterpraktikum
Schulinformation betreffend Masterpraktikum
Schulinformation betreffend Masterpraktikum - Primarstufe
Information für die Schulleitung
Schritt für Schritt zur neuen Lehrkraft
Frauenförderplan
Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (FFP BMBWF)
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
BGBLA
Schulrecht
Der Schulalltag, das Zusammenwirken von allen am Schulleben Beteiligten (Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulerhalter, Eltern, Schüler/innen, Schulaufsicht,…) wird durch unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen geregelt. Dazu zählen u.a. Organisation des Schulwesens (Aufbau und Gliederung), Schulaufsicht und Schulverwaltung aber auch Schulpflicht, Datenschutz u.a.m.
Aktuelle Informationen zum Schulrecht, Verordnungen und Erlässe finden Sie auf den nachstehend angeführten Webseiten:
Für Erstauskunft aus dem Bereich Schulrecht steht Ihnen in der Bildungsdirektion die Schulservicestelle zur Verfügung.
Tel.: +43 662 8083-1060
E-Mail:
Die Zuständigkeit für schulrechtliche Angelegenheiten liegt im Referat Präs/ 2c Schulrecht und Schülerbeihilfen.
Weitere Themenbereiche
Rechtliche Grundlagen
Die verschiedensten Rechtsgrundlagen umschließen das schulische Alltagsgeschehen.
Aktuelle Verordnungen, Informationen zum Sicherheitsordner sowie zur Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen stellen zum einen zentralen Inhalt dieser Seite dar, zum anderen finden sich auch wichtige Informationen und Links zum Schul- und Dienstrecht inkl. Informationen für Unterrichtspraktikant/innen und interessierte zukünftige Lehrer/innen unter dem Menüpunkt „Bewerbungen“
Sicherheitsordner
Der Sicherheitsordner stellt für Schulleitungen und alle am Schulstandort mitwirkende Lehr- und Verwaltungspersonen ein zentrales verbindliches Unterstützungsinstrument zur Notfallvorsorge und zum adäquaten Handeln in Krisenfällen (sh auch Krisenintervention), Notfällen sowie bei besonderen Vorkommnissen dar. Der Sicherheitsorder ist in mehrere Themen gegliedert. Enthalten sind neben aktuellen rechtlichen Grundlagen, Informationsblätter sowie Checklisten.
Sicherheitsordner, Aktualisierung,
Rundschreiben 1 - 2023 (274 Byte)
Fälle von Datenmissbrauch personenbezogener Daten:
Meldeformular IT Sicherheitsvorfall Sbg. (73.96 KB)
AUVA Unfallmeldung:
AUVA Unfallmeldung für Personen in Bildungseinrichtungen (auva.at)