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Das Informationsfreiheitsgesetz – kurz IFG – tritt mit dem 1. September 2025 in Kraft. Die verfassungsgesetzlich verankerte Amtsverschwiegenheit wird damit abgeschafft.

Das Gesetz besteht aus zwei Säulen:

  1. proaktive Veröffentlichungspflicht
    → Informationen von allgemeinem Interesse sind von informationspflichtigen Organen auf www.data.gv.at zu veröffentlichen
  2. Grundrecht auf Zugang zu Information auf Antrag
    → Jede Person kann ein „Informationsbegehren“ an informationspflichtige Organe stellen

Nähere Informationen zur Begriffsklärung „Information von allgemeinem Interesse“, „Geheimhaltungsgründe“, die gegen die Veröffentlichung oder Erteilung von Informationen sprechen sowie zu „informationspflichtige Organe“ finden sich in den Leitfäden des Bundes und des Landes Salzburg sowie der Datenschutzbehörde.

Erreichbarkeit

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden in den Sommerferien
Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

+43 662 8083-0

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