Suche

 

Mit BGBl. II Nr. 80/2025 wurde die Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Verordnung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024 geändert wird, kundgemacht. § 7 Abs. 6 bis 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 80/2025 tritt mit 1. Mai 2025 in Kraft.

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Allgemein

Berufsbildende Pflichtschulen