Suche

In den österreichischen Gesetzen zur Schulorganisation, zum Schulunterricht und zur Schulpflicht, wurden bereits früh Möglichkeiten zur Begabungsförderung verankert.
Der gesetzliche Rahmen für die Durchführung von Begabungs- und Exzellenzförderung an Schulen wurde zudem durch unterschiedliche Initiativen, Erlässe und Bescheide immer weiter ausgedehnt.

Förderunterricht in der Sek. I (BGBl. II/Nr. 239 vom 11.08.2023):
„Förderunterricht steht allen Schülerinnen und Schülern offen, die ihre Leistungen verbessern oder sichern wollen und kann auch zur Begabungs- oder Begabtenförderung eingesetzt werden. Weiters stellt er eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.“

BGBl. II/Nr. 239 vom 11.08.2023  (1.07 MB)

§ 6 Schulorganisationsgesetz: Lehrpläne – Freigegenstände
Freigegenstände
§ 17 Schulunterrichtsgesetz: Begabungsförderung in der Unterrichtsarbeit – Schulstufenwechsel in der Vor- und Volksschule
Unterrichtsarbeit
§§ 23b., 26b., 26c. Schulunterrichtsgesetz: Semesterprüfungen mit Überspringen einzelner Unterrichtsgegenstände
Semesterprüfungen
§§ 26., 26a. Schulunterrichtsgesetz: Überspringen von Schulstufen und „Nahtstellen“
Überspringen
§ 7 Schulpflichtgesetz: Vorzeitiger Besuch der Volksschule
Vorzeitiges Einschulen

Grundsatzerlass

Das Bundesministerium für Bildung hat 2017 einen Grundsatzerlass zur Begabungs- und Begabtenförderung erstellt, der den alten Grundsatzerlass 16/2009 außer Kraft setzt.
Im Grundsatzerlass wird Begabungsförderung als ein wichtiges Bildungsanliegen des österreichischen Bildungssystems angeführt, da sie auf die Unterstützung, Förderung und Begleitung aller Schüler/innen bei der ganzheitlichen Entwicklung ihrer Person und ihrer Leistungspotenziale abzielt. Der Erlass geht von einem mehrdimensionalen Begabungsbegriff aus, in dem die Entfaltung der individuellen Leistungspotenziale in einem aktiven Lern- und Entwicklungsprozess in Wechselwirkung zwischen Person und sozialem Umfeld geschieht.
Grundsatzerlass Begabungsförderung

Remote Support

 Wenn man mal Hilfe braucht -hier geht es zum BD-Quicksupport

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.