Suche

×

Die österreichische Schule übernimmt die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Kinder und Jugendlichen nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken. Deren bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung soll mit zeitgemäßem Unterricht gefördert werden. Sie sollen durch den Unterricht dem religiösen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschen mitwirken.

Teilnahme am Religionsunterricht

  • Für alle Schülerinnen und Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören ist der Religionsunterricht ihres Bekenntnisses Pflichtgegenstand.
  • Schülerinnen und Schüler, die ohne religiöses Bekenntnis sind, können den Religionsunterricht ihrer Wahl als Freigegenstand besuchen. Das Gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler, die einer eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören.
  • Die Anmeldung erfolgt in den ersten fünf Tagen zu Beginn des Schuljahres. Sie ist schriftlich bei der Schulleitung abzugeben. Bei Anmeldung zum Religionsunterricht wird in der Schulnachricht und im Jahreszeugnis Religion als Freigegenstand aufgenommen und benotet. (vgl. §2 SchOG, Art14 Abs 5a B-VG, §1 Abs1 RelUG, RS BMBWF Nr.5/2021)

Neufassung des Rundschreibens "Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht", Neuverlautbarung 2026

Rundschreiben Nr. 2/2026 - Neufassung des Rundschreibens "Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht", Neuverlautbarung 2026 (273.89 KB)

2026-0.228.224-1-A - Erl. I - Rundschreiben 02.04.2026BMB - IDeal - Bildungsdirektion für Salzburg.pdf (548.39 KB)

Anhang A zu Rundschreiben Nr. 22026.pdf (131.73 KB)

Anhang B zu Rundschreiben Nr. 22026.pdf (113.14 KB)

Anhang C zu Rundschreiben Nr. 22026.pdf (115.61 KB)

 

Information für den Höheren Schulbereich

Erreichbarkeit

Bildungsdirektion Salzburg

Mozartplatz 8-10
Postfach: 530
5010 Salzburg

Tel: +43-662-8083-0 
Fax: +43-662-8083-1099

Allgemein

Berufsbildende Pflichtschulen

 

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.