Suche

Kinder mit SPF sind berechtigt, entweder eine geeignete Sonderschule oder Sonderschulklasse zu besuchen, oder sie erhalten die notwendigen Förderungen im Rahmen eines integrativen Unterrichts an einer Regelschule.

Der Unterricht erfolgt nach verschiedenen Lehrplänen und durch Unterrichtsformen, die für heterogene Gruppen geeignet sind.

Inklusive Beschulung bedeutet, dass es einen gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Sonderpädagogischen Förderbedarf gibt.

Bei Bedarf kann pflegerische Unterstützung beantragt werden.

Für Schülerinnen und Schüler mit Autismus, Sinnes- und Köperbehinderungen gibt es an Höheren Schulen gesonderte Unterstützungsmaßnahmen.

Ansprechpersonen: SQM, DiMa

Remote Support

 Wenn man mal Hilfe braucht -hier geht es zum BD-Quicksupport

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at