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Förderichtlinien

Antragsberechtigt sind Eltern/Erziehungsberechtigte bzw. Obsorgeberechtigte von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, wobei eine nach Familiengröße unterschiedliche Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf. Gefördert werden Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen (Schulveranstaltungenverordnung) jeglicher Art. Die Förderung des Landes Salzburg wird nur auf Antrag gewährt und gilt für Schulveranstaltungen des laufenden Kalenderjahres. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

  • Antragsfrist: 01. Dezember des Kalenderjahres
  • Höhe der Förderung: max. € 300,00
  • Die neuen Richtwerte sind ab 01.01.2024 gültig

Förderung für Schulveranstaltungen Sonderrichtlinie gemäß Erlass 2.15 Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg (706.14 KB)

Weitere Informationen siehe auch unter:

Förderung Besuch KZ-Gedenkstätten für 8. Schulstufe AHS und MS

„Zweck des Besuchs einer KZ-Gedenkstätte soll es sein, junge Menschen nicht nur über die an diesem Ort begangenen Verbrechen zu informieren, sondern auch Einsichten in die destruktiven gesellschaftlichen, sozialen und psychischen Mechanismen der NS-Zeit zu ermöglichen.(…) Vorrangiges Ziel ist es, eine Sensibilisierung und Wachsamkeit gegenüber nationalsozialistischer Wiederbetätigung, Antisemitismus, Rassismus, Diskriminierung von Minderheiten und Demokratiefeindlichkeit zu erlangen.“ (Land Salzburg 2023)

Die kostenlosen Exkursionen in KZ-Gedenkstätten gelten für alle 8. Schulstufen, erstmals sind ab dem Schuljahr 2023/24 auch Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) von der Förderung umfasst. Der Bund übernimmt pro Schulklasse 250 Euro, den Rest finanziert das Land. Interessierte Bildungseinrichtungen können die Exkursion über OeAD (Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung) buchen.

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Für Pflichtschulen
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Für höhere Schulen
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