Daten für Beschaffung und Verrechnung (außerhalb von HV-SAP) müssen regelmäßig gesichert werden. Es empfiehlt sich eine tägliche, wöchentliche und monatliche Sicherung durchzuführen. Beachten Sie, dass sich Datenträger verändern und bei einer Medienumstellung auch Datensicherungen umgestellt werden müssen.
Nachdem Bundeseinrichtungen und -gegenstände grundsätzlich nicht versichert sind, wird polizeilich dokumentierter, gemeldeter und nicht verhinderbarer Einbruchsdiebstahl im Schulgebäude über das reelle Budget ausgeglichen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Bildungsdirektion Salzburg. Wenn Barmittel aus der Kassa der Dienststelle entwendet wurden, muss ebenfalls eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienstelle abgegeben werden. Die Unterlage dazu dient als Buchungsbeleg zur Ausgabenbuchung am Konto 6910.000.
Einnahmen und Ausgaben, die nicht endgültig solche des Bundes sind, wie z.B. abrechnungspflichtige Vorschüsse der Eltern für bestimmte Schulveranstaltungen und Lern- und Arbeitsmittel, müssen durchlaufend, also nicht budgetwirksam, verbucht werden. Gerade hier ist Transparenz geboten.
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