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Im Rahmen des Bedienstetenschutzes werden die Kosten für den Ankauf von für den Unterricht benötigter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) übernommen.

Der Antrag ist schriftlich VOR ANKAUF der PSA per E-Mail an folgende Mailadresse zu stellen: .

Eine Kostenrückerstattung für bereits im Vorfeld angekaufte PSA ist nicht möglich.

Inhalt des Ansuchens:

  • Ärztliches Attest bzw. Verordnungsschein der Krankenkasse (wenn vorhanden)
  • Kurze Beschreibung des Tätigkeitsfeldes (Unterrichtsfächer), Bestätigt durch die Schulleitung
  • Genaue Bezeichnung der benötigten PSA
  • Kostenvoranschlag

Sie erhalten nach Prüfung Ihres Antrages per E-Mail die Genehmigung für den Ankauf der PSA sowie weitere Informationen zur Rechnungslegung und können dann die PSA im genehmigten Ausmaß ankaufen. Bei Online-Bestellung wird die Rechnung erst nach bestätigtem Erhalt der PSA beglichen.

Rückfragen an:

Karin Großschädl
Bedienstetenschutz & LehrerInnengesundheit
TEL: (0662) 8083 4105
MAIL:

 

  Information zur Rechnungslegung für den Ankauf von PSA (57.84 KB)

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