Im Rahmen des Bedienstetenschutzes werden die Kosten für den Ankauf von für den Unterricht benötigter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) übernommen.
Der Antrag ist schriftlich VOR ANKAUF der PSA per E-Mail an folgende Mailadresse zu stellen: .
Eine Kostenrückerstattung für bereits im Vorfeld angekaufte PSA ist nicht möglich.
Inhalt des Ansuchens:
- Ärztliches Attest bzw. Verordnungsschein der Krankenkasse (wenn vorhanden)
- Kurze Beschreibung des Tätigkeitsfeldes (Unterrichtsfächer), Bestätigt durch die Schulleitung
- Genaue Bezeichnung der benötigten PSA
- Kostenvoranschlag
Sie erhalten nach Prüfung Ihres Antrages per E-Mail die Genehmigung für den Ankauf der PSA sowie weitere Informationen zur Rechnungslegung und können dann die PSA im genehmigten Ausmaß ankaufen. Bei Online-Bestellung wird die Rechnung erst nach bestätigtem Erhalt der PSA beglichen.
Rückfragen an:
Karin Großschädl
Bedienstetenschutz & LehrerInnengesundheit
TEL: (0662) 8083 4105
MAIL:
Information zur Rechnungslegung für den Ankauf von PSA (57.84 KB)