Suche

Prävention vor sexueller Gewalt: Cybergrooming Informationen für Erziehende und Fachkräfte

Beim Cybergrooming erschleichen sich überwiegend männliche Täter online das Vertrauen von Kindern mit dem Ziel, sie sexuell zu missbrauchen. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern unter 14 Jahren vorgenommen wird oder die Kinder an sich selbst vornehmen sollen (zB Berührungen im Intimbereich, Zeigen bzw. Herstellen
von Inhalten, die sexuelle Handlungen darstellen).

Häufig werden Bildaufnahmen weiterverkauft. Cybergrooming kann überall im Internet vorkommen, auch auf Gaming-, Chat- und Social Media Portalen (zB Minecraft, Twitch, Discord, Instagram). Betroffen sind Burschen und Mädchen gleichermaßen ab dem Zeitpunkt, wo sie sich im Netz selbständig bewegen, meistens ab einem Alter von 8 oder 9 Jahren.

Vorgangsweise der Täter

  1. Zuerst versuchen die Täter, das Vertrauen der Kinder zu erschleichen, indem sie sich als Kontakt auf Augenhöhe (zB gleichaltrig, gleiche Sorgen, toller Gamer, Modellagent) ausgeben und scheinbar viel Interesse, Mitgefühl und Verständnis für die Kinder zeigen. Kinder, denen es an diesem „Verstandenwerden“ mangelt (zu Hause, bei Freund*innen oder in der Schule) und/oder sich in einer sehr belastenden Situation befinden sowie relativ isoliert sind, sind besonders gefährdet.
  2. Die Mittel, wie Kinder dazu gebracht werden, die gewünschten Bilder von sich zu machen, entsprechen den klassischen Methoden von sexualisierter Gewalt. Zuerst wird ihnen beispielsweise gesagt, dass sie „ja eh nicht gleich ein Nacktbild“ schicken müssen, sondern „nur ein Bild mit einem Spaghettiträgerleiberl“. Wollen Sie dies nicht machen, wird mit Kontaktabbruch gedroht. Bei erfolgter Übermittlung von Bildern, wird dies zum gemeinsamen Geheimnis, das nicht weitererzählt werden darf. Die Kinder haben bald das Gefühl, selbst an der Situation schuld zu sein, weil sie sich darauf eingelassen haben. Neben viel Aufmerksamkeit gibt es oft kleine Geschenke, wie Gutscheinkarten oder zB bei Tiktok virtuelle Geschenke, die man anderen Influencer*innen im Livestream schenken kann (zB virtuelle Sticker etc).
  3. Täter gehen in die Masse und schreiben möglichst viele Kinder an. Wo sie leicht in Kontakt kommen, bleiben sie dran, wenn sie ein “STOP-Signal“ erhalten, lassen sie ab. Antworten wie:„Ich weiß, du darfst das nicht.“ „Das ist doch verboten!“ „Mein Vater ist bei der Polizei“ können die Annäherung stoppen. Kinder brauchen jedoch Unterstützung dabei.

Was Erziehende tun können

Verbote helfen nicht, da Kinder sich sonst hinter dem Rücken der Erwachsenen ungeschützt im Internet bewegen. Kinder haben noch kein Gefühl dafür, welche Gefahren damit verknüpft sein können, wenn sie digitalen Kontakt haben oder Bilder von sich verschicken. Kinder, die verinnerlicht haben, was Sexualität ist und wo sie hingehört, sind eher geschützt.

Bezugspersonen sagen ihrem Kind daher in geeigneter Weise, dass es Menschen gibt, die Kinder ausnutzen und ihnen nichts Gutes tun wollen und zwar auch im Internet. Wichtig ist, dass Sie dem Kind keine Angst machen, sondern sein Bauchgefühl stärken. Es ist völlig ok, den Kontakt einfach zu beenden, wenn sich fremde Personen merkwürdig verhalten und nicht mehrweiter zu chatten, auch wenn es am Anfang nett war.

Besprechen Sie Warnsignale und machen Sie mit Ihrem Kind aus, dass es Ihnen sofort erzählt,

  • wenn jemand sehr schnell sagt oder schreibt, dass es sehr hübsch sei (Komplimente)
  • fragt, ob jemand mit ihm zu Hause ist und was Ihr Kind gerade tut oder sich mit ihm treffen will oder wo es wohnt (Aufsicht)
  • wenn jemand im Internet ein Geheimnis mit ihm haben möchte! „Geheimnis“ ist in diesem Fall ein wichtiges Codewort. Wenn jemand so etwas zu Ihrem Kind sagt, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.
  • wenn die Person exakt die gleichen Interessen wie Ihr Kind hat und sich nach sehr kurzer Zeit gleich treffen will. (Überprüfung des Kontakts).
  • Auch wenn es schwerfällt: Versuchen Sie nicht in Panik zu verfallen oder zu strafen und schimpfen, wenn das Kind mit diesem Problem zu Ihnen kommt. Es ist ein großer Vertrauensbeweis, wenn Ihr Kind sich an Sie wendet. Seien sie behutsam mit den Gefühlen des Kindes und schützen Sie sein Selbstverstrauen.
  • Cybergrooming ist ein Straftatbestand nach §208 a. Ist Ihr Kind davon betroffen, machen Sie in jedem Fall eine Anzeige – nur so können Täter nachverfolgt und gefasst werden.
  • Belegen Sie alle Kontakte und Gespräche mit dem Täter mit Screenshots.
  • Melden Sie den Groomer an die Betreiber des Chats oder sozialen Netzwerkes und blockieren Sie ihn.
  • Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit Ihr Kind das Erlebte aufarbeiten kann.

Was Fachkräfte tun können

  • Altersgemäße Medienpädagogik: im Volksschulalter z.B. die Videos von www.sheeplive.eu
  • Altersgemäße Sexualpädagogik: (https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=699)
  • Cybergrooming im Unterricht behandeln. Warnsignale für Chats thematisieren. Ein Plakat zu diesen Warnsignalen kann auf klicksafe.de abgefragt werden
  • Erfahrungen mit eigenartigen Chats in der Klasse zum Thema machen: Auch bei scheinbar ungeschicktem oder riskanten Verhalten – niemals verurteilen und bloßstellen! Kinder und Jugendliche können entwicklungsbedingt nicht so weit in die Zukunft planen und Folgen abschätzen.
  • Der Dokumentarfilm „Gefangen im Netz“ (gefangenimnetz.de, Altersfreigabe ab 12 Jahren) zeigt sehr eindrücklich die Gefahren von Cybergrooming auf.
  • Gute Gesprächsbasis: Medien nicht einseitig charakterisieren, nur über Gefahren reden – Sie würden den Vertrauensraum schwächen
  • Haben Sie den Verdacht, dass ein Schulkind in Kontakt mit einem Cybergroomer gekommen ist, so informieren Sie die Eltern/Erziehungsberechtigten und nötigenfalls die Schulpsychologie.
  • Bestärken Sie die Eltern, Kontakt zur Polizei aufzunehmen. Unter 059 133 ist die Polizei österreichweit erreichbar. Informationen gibt es auch auf www.facebook.com/Bundeskriminalamt und www.bundeskriminalamt.at.

Ansprechstellen zum Thema Cybergrooming

www.selbstbewusst.at
https://www.selbstbewusst.at/wp-content/uploads/2021/05/Broschuere-Fachkraefte-2021.pdf
www.kinderschutzzentrum.at
www.kija-salzburg.at
www.gewaltinfo.at
https://www.bundeskriminalamt.at/205/files/Grooming.pdf

Präventionsarbeit und Workshops für Schulen

https://www.selbstbewusst.at/was-bieten-wir/workshops/
http://www.sexualberatung-salzburg.at/angebot.html
Handbuch für PädagogInnen: Sex und Gewalt in digitalen Medien
https://www.saferinternet.at/news-detail/cyber-grooming-wie-kann-ich-das-thema-im-unterricht-behandeln/
https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=806
www.saferinternet.at
klicksafe.de

Weiterführende Informationen zum Umgang der Schule mit sexualisierter Mediengewalt

‚Darüber reden? - Sexualpädagogik und Prävention von sexuellem Missbrauch‘
https://www.selbstbewusst.at/wp-content/uploads/2021/05/Broschuere-Fachkraefte-2021.pdf
https://www.selbstbewusst.at/wp-content/uploads/2020/03/broschuere-eltern-2020.pdf
https://elternseite.at/de/themen/cybergrooming-was-eltern-dagegen-tun-koennen
Allgemein Medienpädagogisches Know-how und Workshops zum Thema Mediennutzung
Akzente Salzburg (https://www.akzente.net/fachbereiche/medien-gesellschaft/)
und die Polizei (Kriminalprävention im Landeskriminalamt.) und Rat auf Draht/Elterninfo.

Remote Support

 Wenn man mal Hilfe braucht -hier geht es zum BD-Quicksupport

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.