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Das BMBWF stellt jeder Schule jährlich ein Budget zur Schulbewirtschaftung zur Verfügung. Dazu gehört auch die Beschaffung von Wirtschafts- und Anlagegütern. Sobald diese bezahlt und inventarisiert worden sind, sind sie Bundeseigentum. Grundsätzlich ist ein Wirtschafts- und Anlagegut der Schule nicht generell Eigentum der Schule, kann aber bei Bedarf an andere Bundesdienststellen über dem Weg der Sachgüterübertragung weitergegeben werden. Dazu erfolgt von der Buchhaltungsagentur des Bundes in Salzburg eine Buchung in Höhe des Restbuchwerts nach Abschreibung (fiktive Zahlung).

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