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Vorschreibungen von Behörden, Gemeinden, etc (zB Wasser, Kanalgebühr, Vertragsvergebührungen) an Anlage-C-Gebäude sind unter "öffentlichen Abgaben" zu begleichen und belasten seit 01.01.2013 das Schulbudget.

Vorschreibungen an Anlage-A-Gebäude (BIG) werden zentral mit dem BMBWF abgerechnet.

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