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Term Definition

Instandhaltungsmaßnahmen

Ausbesserungsarbeiten, Wartungen und sonstige Instandhaltungen werden aus dem Schulbudget finanziert (Konten 61xx – Gebäude, Grund, Boden, Maschinen, ADV). Instandsetzungsarbeiten größeren Ausmaßes werden bei der Bildungsdirektion Salzburg beantragt (Instandhaltungsantrag) bzw. über den/die LiegenschaftseigentümerIn abgewickelt.

Inventarisierung

Jede/r SchulleiterIn ist für die ordentliche Haushaltsführung und für die ordnungsgemäße Führung des Inventarverzeichnisses (Materialverzeichnisses) verantwortlich. Zur Erfassung, Änderung und Darstellung der Sachvermögenswerte des Bundes dient das Inventarprogramm FI-AA im HV-SAP-System.

Zu inventarisieren sind alle Güter ab einem Bruttowert von € 100,-- stückmäßig und ab einem Bruttowert von € 1000,-- wertmäßig (Anlagengut).

Eine Inventur bei Vermögensbestandteilen von besonderem Wert (z.B. Laptops) und eine stichprobenartige Prüfung durch die Schulleitung sind jährlich, eine Generalinventur alle 5 Jahre durch die Generalinventurkommission durchzuführen (BVV 2013). Ebenfalls ist eine Generalinventur durchzuführen, wenn sich die/der InventarverwalterIn ändert. Die Generalinventurkommission wird jeweils vor Durchführung einer Generalinventur durch die Dienststellenleitung neu gebildet und besteht aus mindestens 2 Personen, die die Inventur durchführen, und der Dienststellenleitung selbst.

Die Generalinventur ist mittels einem Protokoll der Bildungsdirektion Salzburg zu melden.

IT-Betreuung

IT-Betreuung für das Schul- oder Verwaltungsnetz kann von externen Firmen oder auch von Bundesbediensteten durchgeführt werden. Grundlage ist der vom BMBF ausgearbeitete "Vertrag für IT-Leistungen Hardware (AVB-IT/HW)". Auch wurde ein Vertragsmuster erstellt, dass verwendet werden kann. Die Vergabe der Leistungen unterliegt den haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen (Vergleichsangebote). Das heißt, das der Schule dafür zur Verfügung stehende Budget kann, muss aber nicht allein für diesen Zweck ausgegeben werden.

Zu beachten dabei ist, dass EDV-KustodInnen Werteinheiten-Einrechnungen für Leistungen vor Ort erhalten, diese Leistungen sich aber von denen der IT-System- und Hardwarebetreuung zu unterscheiden. Nähere Details im Schreiben der Bildungsdirektion Zl. 7357/10-AP/2013.

Remote Support

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Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
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Freitag:
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Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

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