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Leitfaden Anforderung Sprachhilfe

Grundsatzinformationen für Unterstützungssysteme im Bereich der Mehrsprachigkeit und sozialen Integration bietet der Leitfaden Anforderung Sprachhilfe der Bildungsdirektion Salzburg. 
Hinweis: Muttersprachenlehrpersonen stehen ausschließlich im Pflichtschulbereich zur Verfügung.

Leitfaden Anforderung Sprachhilfe (132.91 KB)

 

Hinweis: für Verhandlungen (gerichtlich vereidigte Dolmetscher/innen) oder im Falle von Gebärden sind eigene Zuständigkeiten geregelt, die in den angeführten Angeboten nicht beinhaltet sind. 

Erreichbarkeit

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

+43 662 8083-0

Allgemein

Berufsbildende Pflichtschulen

 

 

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