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Zuschuss für die Anschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille

Der Dienstgeber gewährt einmal in 3 Jahren einen Zuschuss in der Höhe von € 120,00 (brutto) für die Neuanschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille.

Was ist eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?
Das Besondere an einer Bildschirmarbeitsplatzbrille ist der Abstand, für den sie optimiert ist. Normalerweise sind Brillen gegen Weitsichtigkeit für einen Abstand von ca. 30 cm optimiert. Das ist die Entfernung, in der man normalerweise liest oder Handarbeit verrichtet. Aber bei der Arbeit vor einem Computer-Bildschirm hat man ein Problem: dieser ist üblicherweise ca. 50 cm von den Augen entfernt.

Richtlinien für Bildschirmbrille (§ 12 Bildschirmarbeitsplatzverordnung):

  • die Brille ist speziell auf die Arbeitsdistanz zum Bildschirm, auf die physiologischen Gegebenheiten und pathologischen Befunde der Lehrerin/des Lehrers abgestimmt
  • die Gläser sind entspiegelt, aber nicht getönt und
  • die Bildschirmbrille kann als normale Sehhilfe nicht verwendet werden. Benützt der/die Lehrer/in die Sehhilfe auch zu Hause, liegt keine „reine“ Bildschirmbrille vor, und die Bildungsdirektion ist nicht verpflichtet die Kosten zu übernehmen).

Der Dienstgeber muss nur jene Kosten tragen, die

  • ausschließlich durch den notwendigen Augenschutz bei Bildschirmarbeit entstehen und
  • die von der OEGK oder BVAEB nicht getragen werden (zB Kosten für entspiegelte Gläser oder Spezialgläser, die aus Gründen des Bedienstetenschutzes erforderlich sind)

Inhalt des Ansuchens:

  • Verordnungsschein vom Arzt / Arztbestätigung für Bedarf einer Bildschirmbrille oder einer Brille mit Spezialgläsern für WerklehrerInnen und TurnlehrerInnen
  • Bestätigung, dass der/die Lehrer/in im Durchschnitt täglich mehr als zwei Stunden ununterbrochen oder mehr als drei Stunden pro Tag am Computer mit Bildschirmarbeit beschäftigt ist
  • Ein Kostenvoranschlag muss vorgelegt werden, woraus für die Bildungsdirektion ersichtlich ist, wie hoch die Kosten ohne und mit Spezialgläser sind (für WerklehrerInnen und TurnlehrerInnen werden NUR die Mehrkosten für die Spezialgläser bezahlt) und auch die für die Bildschirmbrille notwendige Ausstattung (keine Designer Bügel etc.) muss klar erkennbar sein.
  • Rechnungsbeleg / Zahlungsbestätigung

Bei Unklarheiten seitens der Bildungsdirektion ob es sich tatsächlich um eine reine Bildschirmbrille handelt, kann ein Sehtest beim Arbeitsmedizinischen Dienst Salzburg verlangt werden. Erst bei positiver Rückmeldung des AMD Salzburg kann ein Zuschuss gewährt werden.

Senden Sie das Ansuchen samt allen notwendigen Unterlagen per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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