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Die Überprüfung der Einhaltung der den Dienstgeber zum Schutz der Landeslehrpersonen und Landesvertragslehrpersonen treffenden Verpflichtungen obliegt einer beim Amt der Landesregierung eingerichteten Landeslehrpersonen-Schutzkommission. Die Landeslehrpersonen-Schutzkommission besteht aus der oder dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, die Landesbedienstete, Landeslehrpersonen oder Landesvertragslehrpersonen oder Gemeinde- bzw. Magistratsbedienstete sein müssen. Ein Mitglied muss rechtskundig sein, ein Mitglied muss ein Studium der Technik und ein weiteres Mitglied das Studium der Medizin abgeschlossen haben. Die oder der Vorsitzende wird von der Landeslehrpersonen-Kommission aus ihrer Mitte mit unbedingter Stimmenmehrheit gewählt. Auf Verlangen eines Kommissionsmitgliedes ist eine Neuwahl durchzuführen. Die Funktionsdauer der Landeslehrpersonen-Schutzkommission beträgt fünf Jahre.
Mitglieder der Kommission
Verordnung

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