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Laut Bundesbediensteten-Schutzgesetz ist jeder/jedem Bundesbediensteten, die an Bundesdienststellen beschäftigt werden, regelmäßig Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienstleistung zur Verfügung zu stellen. Die Leistung wird über den E-Shop der BBG abgerufen.

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