Suche

Wenn Gegenstände (Bundeseigentum) in einer Bundesdienststelle nicht mehr benötigt werden, so werden diese in der österreichweiten Sachgüterübertragung angeboten. Schulen können anbieten oder auch Gegenstände über die monatlich erscheinende Angebotsliste (erhältlich über die Bildungsdirektion Salzburg) anfordern. Ein ggf. vorhandener Buchwert wird von der Buchhaltungsagentur umgebucht. Details finden Sie in den
Richtlinien für den Sachgüteraustausch
und
Nähere Erläuterungen zur entgeltlichen Sachgüterübertragung
des BMF.

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Allgemein

Berufsbildende Pflichtschulen