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Einnahmen, die auf Grund

erfolgen, müssen über das Bundeskonto verbucht werden und können zweckgebunden verwendet werden – RS 10_2013 und 13/2008. Nicht verbrauchte zweckgebundene Einnahmen gehen in die Rücklage, sie stehen der Schule im Folgejahr zur Verfügung und unterliegen keiner Bindung.

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